Unsere Dienste

In einem Trauerfall ist es wichtig, dass Sie einen Begleiter an Ihrer Seite haben, der Sie einfühlsam berät und Sie von den nun vor Ihnen liegenden Aufgaben entlastet. Wir möchten dieser Begleiter für Sie sein und ermutigen Sie, sich für die Abschiednahme Zeit zu nehmen. Denn aus eigener Erfahrung wissen wir, dass ein bewusstes Loslassen Stück für Stück bei Ihrer Trauer­verarbeitung hilft.

Alle Details der Bestattung besprechen wir in Ruhe in unseren Räumen und halten dabei sämtliche Kosten für Sie transparent. An dieser Stelle geben wir Ihnen einen ersten Überblick über unsere Leistungen.


Bestattungsvorsorge

Was ist ein Bestattungsvorsorgevertrag?
Der Bestattungsvorsorgevertrag stellt sicher, dass die Wünsche, die der Verstorbene zu Lebzeiten geäußert hat, bei seiner Bestattung beachtet und erfüllt werden, und zwar nicht nur im Sinne seiner eigenen Selbstverwirklichung, sondern insbesondere auch, um Schaden von seinen Angehörigen abzuwenden und diese in einer Situation zu entlasten, bei der sie aufgrund des Sterbefalls naturgemäß unter erheblichem psychischem Druck stehen. Umfang und Inhalt eines Vorsorgevertrages werden den individuellen Bedürfnissen angepasst. Bei dieser Vorsorge wird, genau wie im akuten Fall, die dereinstige Bestattung durchgesprochen und in allen Einzelheiten festgelegt.

  • welcher Personenkreis benachrichtigt werden soll.
  • Welche Art von Bestattung (Erd-,Feuer-,Seebestattung)
  • Sargauswahl
  • auf welchem Friedhof und in welchem Grab die Bestattung stattfinden soll
  • wie die Trauerfeier gestaltet werden soll.

                Der Abschluß eines Vorsorgevertrages ist kostenlos !


Orte der letzten Ruhe

Bestattungsform und Grabart

Welche Bestattungsart die richtige ist, hängt immer von den persönlichen und religiösen Vorstellungen eines Menschen ab. Im Idealfall trifft der Verstorbene diese Entscheidung selbst bereits im Voraus – indem er sich beispielsweise seinen Angehörigen entsprechend mitteilt oder seine Wünsche im Zuge der Bestattungsvorsorge schriftlich fixiert. Dabei ist es sinnvoll, sich innerhalb der Familie zu besprechen, denn auch die Bedürfnisse der Hinterbliebenen spielen natürlich eine Rolle. So ist es für viele Menschen wichtig, einen ehrenvollen Ort der Trauer zu haben, auch wenn der Verstorbene selbst womöglich zu einer möglichst einfachen Grabstelle tendiert.


Erd- oder Feuerbestattung?

Man unterscheidet zwischen der Erdbestattung (Beisetzung im Sarg) und der Feuerbestattung (Urnenbeisetzung). Die Urne mit der Asche des Verstorbenen kann auf unterschiedliche Weise beigesetzt werden.


Erdbestattung

Die traditionelle Bestattungsart, im Zuge derer der Verstorbene im Sarg auf dem Friedhof beigesetzt wird. Die Trauerfeier findet in der Regel direkt vor der Beerdigung statt.


Feuerbestattung

Nach der Einäscherung im Krematorium wird der Verstorbene in einer Urne beigesetzt. Die Trauerfeier kann vor der Kremation oder am Tag der Beisetzung mit der Urne stattfinden. Für die Beisetzung auf dem Friedhof ergeben sich für die Feuer- und Erdbestattung je nach Standort verschiedene Grabarten.

Seebestattung

Von einem Schiff aus wird die Asche des Verstorbenen in einer wasserlöslichen Urne beigesetzt. Während der Zeremonie auf hoher See hält der Schiffskapitän die Trauerrede und das traditionelle Hissen der Flagge ehrt den geliebten Menschen zum Abschied. Eine Seekarte, wenn gewünscht, mit den Koordinaten der Beisetzung kann ermöglicht werden.


Naturbestattung

Zunehmend ist der Wunsch, naturnah bestattet zu werden:
Wir bieten Ihnen dies inmitten einer wunderschönen Landschaft zwischen Donautal und Bayrischer Wald.
Gern beraten wir sie dazu.
Die Besetzung findet auf einem Teil des Naturfriedhofs statt.



Hier ein Überblick über unsere Dienstleistungen, die wir Ihnen rund um die Bestattung anbieten:

Transport und Überführung des Verstorbenen

Erd,-Feuer,-Wald- und Seebestattung - anonyme Bestattung

Behördengänge rund um den Todesfall, dazu gehören auch die Abrechnung und Abmeldung bei Versicherungen und Gewerkschaften

Beratung bezüglich Bestattungsart und Grabwahl

Organisation und Durchführung der Trauerfeier

Koordination von Terminen mit einem Pfarrer oder Trauerredner

Bestellung von Blumendekorationen

Aufgabe von Zeitungsanzeigen, Danksagungen

Herstellung von Sterbebildern, Trauerkarten
Grabkreuzplatten

 Darüber hinaus bieten wir Ihnen viele weitere Leistungen an.

Sprechen Sie uns an!

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Sarg zur Feuerbestattung

Den Nachlass regeln

Erbrecht und Testament

Das deutsche Erbrecht legt genau fest, welche Angehörigen im Trauerfall erbberechtigt sind. Maßgeblich ist hierfür die gesetzliche Erbfolge.


Die gesetzliche Erbfolge

Erben erster Ordnung

Kinder, Enkel und Urenkel

Erben zweiter Ordnung

Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten
Erben dritter Ordnung

Großeltern, Onkel/Tanten, Cousinen/Cousins

Für Ehepartner gelten Sonderrechte.


Wann ist ein Testament erforderlich?


Selbstverständlich ist auch eine andere Verteilung des Nachlasses möglich, sofern Sie dies ausdrücklich wünschen. Dafür ist eine schriftliche Verfügung in Form Ihres Testaments notwendig. Dieses können Sie eigenhändig aufsetzen, sofern Sie darauf achten, dass es per Hand geschrieben und mit Ihrem vollständigen Namen sowie Datum und Unterschrift versehen ist. Empfehlenswerter ist hier oft der Weg über einen Notar, besonders wenn es darum geht, besondere Wünsche rechtlich einwandfrei zu formulieren. Zudem ist Ihr Testament hier sicher verwahrt und wird im Trauerfall sofort an das zuständige Nachlassgericht weitergeleitet.

Bitte beachten Sie: Diese Erklärung ist keine Rechtsberatung. Bei allen juristischen Fragen raten wir Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.



Interessiert an unseren Dienstleistungen?

Wir sind hier, um zu helfen!

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